top of page

NEUIGKEITEN

Zehn Jahre NZPM – Wie geht es weiter?

Hans-Robert Metelmann

 

September 2023

Zehn Jahre nach der Gründung des Nationalen Zentrums für Plasmamedizin im Jahre 2013 dürfen wir uns die Feststellung erlauben: Die Plasmamedizin hat ihren Platz gefunden in Praxis und Klinik.

Wichtige Etappen waren die AWMF-Leitlinie 007-107 „Rationaler therapeutischer Einsatz von kaltem physikalischem Plasma“ und das Springer-Lehrbuch „Textbook of Good Clinical Practice in Cold Plasma Therapy“.  Eine Reihe von Plasmamedizingeräten ist inzwischen auf dem Markt, deren Zulassung auf überzeugenden wissenschaftlichen Studien beruht. An der Leitlinie, dem Lehrbuch und der Markteinführung der Geräte waren viele Mitglieder des NZPM maßgeblich beteiligt.

Allerdings: Die Plasmamedizin gehört noch nicht zum ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgungsalltag. Das hat zwei wesentliche Gründe:

1. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen die Behandlungsleistungen noch nicht als grundsätzlich erstattungsfähig an. Plasmamedizin ist in der Kassenpraxis also ein Zuschussgeschäft.

2. Das Spektrum der zugelassenen und leitliniengerechten Behandlungsindikationen beschränkt sich derzeit im Wesentlichen auf Wundheilungsstörungen. Plasmamedizin konkurriert hier mit zahllosen anderen und seit langem eingeführten Therapieverfahren, von denen viele überdies erstattungsfähig sind.

An beiden Problemlagen wird derzeit intensiv gearbeitet.

Was die Anerkennung der Plasmamedizin als Kassenleistung angeht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung und zuständig für die Genehmigung, im Frühjahr 2023 das therapeutische Potenzial der Plasmamedizin grundsätzlich anerkannt und eine multizentrische klinische Studie in Auftrag gegeben, um letzte Gewissheit über die Wirksamkeit der Plasmamedizin zu gewinnen. Derzeit wird von einem Konsortium, in dem drei Plasmamedizingeräte-Hersteller zusammenwirken, das Studienprotokoll erarbeitet.

Was das Spektrum der Behandlungsindikationen angeht, laufen weltweit und federführend in den deutschen Forschungszentren umfangreiche präklinische Studien, die Therapieoptionen insbesondere für Krebspatienten eröffnen. Eine palliative Kaltplasma-Anwendung ist bereits in der Leitlinie verankert. Eine kurative Kaltplasma-Anwendung bei Frühstadien von bösartigen Haut- und Schleimhauttumoren war gerade Forschungsgegenstand einer mit Mitteln der EU geförderten, erfolgreichen Studie unter Leitung von NZPM-Mitgliedern.

Welche Rolle spielt das NZPM bei der anstehenden Etablierung der Plasmamedizin im Versorgungsalltag?

Unsere Stärke ist der multidisziplinäre Verbund und die Einbeziehung extrauniversitärer Forschungszentren und klinischer Hochschulabteilungen. Unser Ziel ist, noch mehr Ärztinnen und Ärzte als Mitglieder aufzunehmen. Wir brauchen ihre klinische Expertise und ihr Patientengut, um eine eigene Fähigkeit zur Durchführung von großen klinischen Studien zu entwickeln und um noch mehr Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für medizinisches Personal anbieten zu können.

G-BA-BESCHLUSS ZUR ERPROBUNG DER KALTPLASMABEHANDLUNG BEI CHRONISCHEN WUNDEN

16. Februar 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 eine Richtlinie zur Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden beschlossen: „Die Erprobung soll der Beantwortung der Frage dienen, ob bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden die Kaltplasmabehandlung in Erweiterung zur Standard-Wundbehandlung im Vergleich zur alleinigen Standard-Wundbehandlung hinsichtlich des Endpunkts Wundheilungserfolg überlegen ist.“

https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/methodenbewertung/213/

Urkunde Schareck Emmert.JPG

EHRENMITGLIEDSCHAFT FÜR PROF. DR. WOLFGANG SCHARECK

9. Mai 2022

Die Mitgliederversammlung ernennt den Rektor der Universität Rostock, Prof. Dr. Wolfgang Schareck, zum Ehrenmitglied des Nationalen Zentrums für Plasmamedizin e.V.

Die Ehrung erfolgt für seine außerordentlichen Verdienste um die Plasmamedizin, insbesondere für die Förderung der Plasmamedizin am Standort Rostock durch Unterstützung von klinisch ausgerichteten Plasma-Forschungsprofessuren.


https://www.med.uni-rostock.de/medien/pressemitteilungen/aktuelles/news/nationales-zentrum-fuer-plasmamedizin-vergibt-ehrenmitgliedschaft-an-universitaetsrektor

Bild: Überreichung der Urkunde an Prof. Dr. Schareck (m) durch die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Steffen Emmert (r) und Dr. Lars Böckmann (l) in Rostock, 27.04.2022. 

(Bildrechte: UMR Rostock)

Lademann-1.jpg

EHRENMITGLIEDSCHAFT FÜR PROF. DR. DR.-ING. JÜRGEN LADEMANN

09. Mai 2022

Die Mitgliederversammlung ernennt Prof. Dr. Dr.-Ing. Jürgen Lademann zum Ehrenmitglied des Nationalen Zentrums für Plasmamedizin e.V.

Herr Professor Lademann ist Gründungsmitglied und hat von 2013 bis 2015 als Sprecher des Kuratoriums und von 2015 bis 2021 als Mitglied des Vorstandes den Aufbau und die Entwicklung des Nationalen Zentrums für Plasmamedizin e.V. maßgeblich mitgestaltet. Mit seinen dermatologischen Forschungsarbeiten zur präklinischen Prüfung und Sicherheitsbewertung insbesondere jetbasierter Plasmaquellen hat er einen wesentlichen Beitrag zur klinischen Plasmamedizin geleistet.  


Bild: Überreichung der Urkunde durch Prof. Dr. Dr. Hans-Robert Metelmann (l) am 29.03.2022 im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald  

Bild1_edited_edited.jpg

NEUES PLASMAMEDIZIN-LEHRBUCH 

ERSCHIENEN

09. Mai 2022

Beim Verlag Springer Nature Switzerland AG ist das neue Lehrbuch „Textbook of Good Clinical Practice in Cold Plasma Therapy“ (ISBN 978-3-030-87856-6) erschienen.

Weblink: https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-030-87857-3

AWMF-LEITLINIE „RATIONALER THERAPEUTISCHER EINSATZ VON KALTEM PHYSIKALISCHEM PLASMA“ UNTER DER REGISTERNUMMER 007 – 107 VERÖFFENTLICHT

09. Mai 2022

Am 23. Februar 2022 wurde die S2k-Leitlinie „Rationaler therapeutischer Einsatz von kaltem physikalischem Plasma“ veröffentlicht. Die Leitlinie gibt folgende Empfehlungen als Ergänzung zur leitliniengerechten jeweiligen Standardtherapie (Zitat aus der Langfassung der Leitlinie):

„1. Es kann die kurative Behandlung von chronischen und infizierten Wunden durch Applikation von physikalischem Kaltplasma und entsprechende Wundtoilette empfohlen werden. Wo
erforderlich, sollte sie ergänzt werden durch fachärztliche Therapie relevanter Co‐Morbiditäten.

2. Es kann vorgeschlagen werden, die palliative Behandlung von ulzerierten, offenen, anaerob
kontaminierten Tumormetastasen mit physikalischem Kaltplasma als Maßnahme zur
Keimreduktion und damit Bekämpfung der Geruchsentwicklung und Schmerzhaftigkeit
durchzuführen.

3. Wo es die Umstände erlauben und sinnvoll machen, kann die Applikation von physikalischem
Kaltplasma nach erfolgter Qualifikation durch Fachpflegekräfte in delegierter Tätigkeit empfohlen
werden.

Die Empfehlungen beruhen auf einem starken Expertenkonsens.“

„Die Leitlinie soll zu einem rationalen therapeutischen Einsatz von kaltem physikalischem Plasma beitragen, der sich am aktuellen Expertenkonsens und dem Stand der Grundlagenforschung orientiert, um einerseits das derzeit bereits anerkannte Potenzial dieser neuen Methode voll auszuschöpfen und andererseits Behandlungsfehler oder eine Überextension der Indikationsstellung zu vermeiden. Im Übrigen soll die Leitlinie der weiteren Entwicklung der Plasmamedizin eine wissenschaftliche Struktur geben und zur prospektiven Qualitätssicherung der klinischen Intervention beitragen.“ (Quelle AWMF online)

Die Leitlinie wurde auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) bei der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) unter aktiver Beteiligung des NZPM erarbeitet.


Weitere Informationen und Download der Leitlinie unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/007-107.html


Pressemitteilung der UMG zur ersten Medizinischen Leitlinie

G-BA-BESCHLUSS ZUR ERPROBUNG DER KALTPLASMABEHANDLUNG BEI CHRONISCHEN WUNDEN

07. Dezember 2021

Im Juli 2021 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einem Antrag auf Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden gemäß § 137e Absatz 7 SGB V stattgegeben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und     Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).


bottom of page